Eine der schwierigsten Fragen, die sich HIV-positive Menschen ständig stellen, ist: Wem soll ich es sagen?
Es gibt nur wenige Fälle, in denen man verpflichtet ist, seinen HIV-Status mitzuteilen. Wenn man zum Beispiel in einer stabilen Partnerschaft lebt, in der man immer ungeschützten Verkehr hatte, und man erfährt plötzlich, dass man HIV hat, dann muss man seinen Partner umgehend informieren.
Es muss weder dem Vermieter noch Verwandten oder Freunden etwas über seinen HIV-Status gesagt werden. Im Alltag ist es deine freie und persönliche Entscheidung, ob und wen du über deine Krankheit informieren möchtest.
Versicherungen und HIV
Eine Informationspflicht besteht auch bei Abschluss bestimmter Versicherungen. Diese können nach dem HIV-Status verlangen, Betroffene müssen wahrheitsgemäß antworten.
Bei Eintritt des Versicherungsfalles prüft die Versicherungsgesellschaft sehr genau, ob sie wirklich zur Erbringung der Leistung verpflichtet ist oder ob sie sich davon befreien kann. Wenn sich zum Beispiel herausstellt, dass es bereits bei Versicherungsabschluss deutliche Hinweise auf eine HIV-Infektion bzw. AIDS-Erkrankung gegeben hat, die der Versicherte verschwiegen hat, so kann es insbesondere bei der privaten Krankenversicherung sein, dass sie von der Leistung frei ist und nicht bezahlt.
Arbeitsplatz und HIV
Bei der Arbeitssuche oder an deinem Arbeitsplatz ist man nicht verpflichtet, seinen HIV-Status wahrheitsgetreu zu beantworten. Wird der nicht erkrankte HIV-positive Bewerber zu AIDS befragt, klärt der Arbeitgeber nicht die Arbeitsfähigkeit ab, sondern möchte vermeiden, dass er jemanden mit einem erhöhten Krankenstandsrisiko einstellt. Weil die Frage nicht in einem Zusammenhang mit der zu leistenden Arbeit steht, ist grundsätzlich keine Wahrheitspflicht gegeben.
Etwas anderes ist es, wenn jemand an AIDS erkrankt ist. Personen, die an AIDS erkrankt sind, dürfen diese Tatsache nicht leugnen. Wenn schon von vornherein klar ist, dass sie die für sie vorgesehene Arbeit krankheitshalber nicht erbringen können, so müssen sie den Arbeitgeber bei der Bewerbung darüber informieren. Anders als nicht erkrankte HIV-Positive können an AIDS erkrankte Menschen trotz Therapie nicht davon ausgehen, die volle Arbeitskraft erbringen zu können.
Das Kennenlernen
Wenn du dich frisch verliebt hast und sich eine neue Beziehung anbahnt, lohnt es sich, bald den Partner zu informieren. Das kann mitunter sehr schwierig sein. Je mehr Zeit verstreicht, desto eher kann dein Schweigen später als fehlendes Vertrauen von deinem Partner empfunden werden.
Außerdem kann das Verschweigen eine große Belastung und Stress für dich darstellen. Verliebtheit und Liebe lassen sich nicht so schnell abschrecken, und wenn sich der neue Partner tatsächlich abrupt abwendet, dann war er bestimmt nicht der richtige Mensch.
Wenn du das Thema HIV ansprichst, dann solltest du dir vor Augen halten, dass du sicherlich einen weiteren Vorsprung hast als dein Partner. Trotz der ganzen Aufklärung, die durchgeführt wird, besteht in den meisten Köpfen der Menschen ein Bild des Todes. Viele wissen kaum über die guten Behandlungsmethoden, die es heute schon gibt, Bescheid. Sie wissen auch noch nicht, dass ein HIV-positiver Mensch die gleiche Lebenserwartung hat wie jeder andere.
Und gerade in der Liebesphase können diese falschen Bilder bei deinem Partner große Angst durch Verlust aufgrund deiner Krankheit hervorrufen. Zusätzlich treten viele Fragen bei deinem Partner auf. Die meisten wirst du vermutlich selbst beantworten können. Doch wenn dein Partner zu verunsichert ist und mit der Situation nicht klarkommt, kannst du ihm auf jeden Fall vorschlagen, zu einer Beratungsstelle zu gehen. Dort können alle offenen Fragen beantwortet und viele Ängste genommen werden. Diese Beratungsstellen können ebenfalls in Zeiten des Zweifels aufgesucht werden, die eventuell im Laufe der Beziehung auftauchen können.
HIV-positive Menschen müssen alle drei Monate durch eine Blutuntersuchung ihren Krankheitsverlauf kontrollieren. Dort sind Begleitpersonen und Partner immer wieder gerne gesehen und können ebenfalls über Ängste und medizinische Fragen aufklären.
Wichtig ist es, dem Partner klar zu machen, es gibt keinen Grund zur Sorge oder vielleicht Verlustängste. Denn HIV ist eine chronische Krankheit wie Diabetes und kann mit einer Therapie effektiv behandelt werden.
Flüchtige Sexkontakte
Grundregel Nummer eins: Schütze deinen Nächsten wie dich selbst!
Bei flüchtigen Sexbekanntschaften oder Beziehungen ist es nicht notwendig, seinen HIV-Status bekannt zu geben. Voraussetzung ist jedoch konsequenter Safer Sex. Wenn jedoch mal eine Panne passiert, ist es unbedingt notwendig, dass du deinen Sexualpartner informierst.
Das erlaubt es nämlich deinem Sexpartner, rechtzeitig eine Post-Expositions-Prophylaxe durchzuführen. Dabei handelt es sich um eine Notfallbehandlung mit hoch dosierten Aidsmedikamenten, die eine Infektion noch verhindern kann.
In Österreich kann man juristisch belangt werden, wenn man nachweislich jemanden infiziert oder vorsätzlich gefährdet.
Beim Safer Sex schützt du nicht nur jemand anderen, sondern auch dich selbst. Denn selbst HIV-positive Menschen können sich mit anderen HIV-Stämmen infizieren. Durch die unterschiedlichen Subtypen des HIV kann die Behandlung mit Medikamenten extrem erschwert werden. Das liegt daran, dass eine sogenannte Koinfektion mit verschiedenen Subtypen dazu führen kann, dass rekombinante Formen entstehen.
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